Landes-Ebene

Förderungen auf Landesebene

FÖRDERUNG - BADEN WÜRTTEMBERG

Die neu aufgelegten Förderlinien Invest BW – Förderung von Innovations- und Technologievorhaben und Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sollen die Unternehmen unterstützen

  • Ihre Innovationskraft zu erhalten
  • neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte anzustoßen
  • die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im Land zu stärken
  • Ihre Investitionsanstrengungen zu bekräftigen.

Es ist das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs.

Invest BW – Investition
Es ist das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs.
Invest BW – Innovation
Es ist das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs.

FÖRDERUNG BAYERN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung
KMU Status
  • Bei Entwicklungsvorhaben < 400 Mitarbeiter
  • Bei Anwendungsvorhaben < 250 Mitarbeiter; Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme
Förderung
  • Für Entwicklungsvorhaben als Zuschuss (bis zu 25 %, bei KMU bis zu 35 %);
  • Für Anwendungsvorhaben als Darlehen (bis zu 10 % bzw. für kleine Unternehmen bis 50 MA und max. 10 Mio. Euro Bilanzsumme bis zu 20 %)
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten je Personenmonat (160 Stunden) als Pauschale für Akademiker, Dipl.-Ing. 9.000 €; für Techniker, Meister 7.000 €; Facharbeiter, Laboranten 5.000 €
Weitere Förderungen FuE-Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik Bayern“, Forschungsprogramm „Mikrosystemtechnik in Bayern“, Forschungsprogramme Medizintechnik (BayMED) und Elektromobilität (BayEMA)

FÖRDERUNG BERLIN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung/ industrielle Forschung
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten (brutto je Vollzeit-MA max. 78.000 €/Jahr unter Annahme von 140h/Monat), Kosten für Fremdleistungen, Investitionsausgaben für Anlagen/Geräte i.H. des Wertverlustes während der Projektlaufzeit (degres. AfA mit bgND von 8 Jahren), Materialausgaben und Leasing/Miete ab 200 € je Rechnung, Ausgaben für Markteinführung ab 200 € je Rechnung;

(Investitionsausgaben + Fremdleistungen) ≤ 50 % der gesamten Projektausgaben

Förderung Maximal 400.000 € pro Projekt
Förderquote Förderquote maximal 80 %, je nach Projektform
Bemerkungen Das Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden, es sind aber Verbundkonstellationen mit Unternehmen außerhalb Berlins möglich.

FÖRDERUNG BRANDENBURG

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen
Zuwendungsfähige Kosten Personal (Pauschalen), Fremdleistungen (max. 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Kosten), Betriebsmittel, Instrumente/Ausrüstungen, zusätzliche Gemeinkosten
Förderquote Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %

Diese enthalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

Bemerkungen max. 400.000 € je Projekt bzw. Projektpartner

FÖRDERUNG BREMEN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung
Förderfähige Kosten Personalkosten als Pauschale:

  • MA mit Hochschulabschluss – 8.000 €/ Monat
  • Meister/in bzw. Techniker/in – 6.400 €/ Monat
  • Facharbeiter/in – 4.000 €/ Monat

Materialkosten über 500 € im Einzelfall; alles darunter wird über die Personalkostenpauschale abgegolten.

FuE-Fremdleistungen

Förderhöhe Einzelprojekte: max. 100.000 €

Verbundprojekte: max. 200.000 €

Forschungseinrichtungen die als wissensch. Partner  beteiligt sind: max. 100.000 €

Förderquote
  • 25 % für experimentelle Entwicklungen
  • 50 % für industrielle Forschung

Für mittlere Unternehmen sind weitere +10 % möglich und für kleine Unternehmen bis 50 MA  weitere +20 %

Für Kooperationsprojekte kann um bis zu 15 % erhöht werden auf max. 80 %.

FÖRDERUNG HAMBURG

Technologiebereich Alle Branchen und Innovative Technologien
Zuwendungsfähige Kosten Personal, Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen
Förderung
  • Fördervolumen bis zu 500.000 €
  • Ausnahmen bis zu 1 Mio. Euro
Förderquote Experimentelle Entwicklung:

  • Kleine Untern.: Einzelprojekte 45 % und Koop.projekte 60 %
  • Mittlere Untern.: EP 35 % und KP 50 %

Industrielle Forschung:

  • KU: EP 70 % und KP 80 %
  • MU: EP 60 % und KP 75 %
Weitere Förderungen PROFI Umwelt, PROFI Transfer Plus für Kooperationen , InnoRampUp für innovative Startups

FÖRDERUNG HESSEN

Technologiebereich Innovative Entwicklung aller Technologiebranchen hessischer Unternehmen
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten (Pauschalen, gestaffelt; max. 160 h/Monat):

  • Universitätsabsolventen 62,20 €/h; MA mit Fachhochschulabschluss, Techniker, Meister 46,30 €/h; Fachkräfte 35,50 €/h;
  • Instrumente, Ausrüstung (anteilig gemäß Nutzungsdauer), Drittleistungen, erworbene Patente
Förderquote Für Unternehmen i.d.R. 30-49 % der zuwendungsfähigen Kosten aller Partner
Bemerkungen Einreichung der Unterlagen ist jederzeit möglich, Gremien finden in regelmäßigen Abständen statt, nächste Sitzungen sind 26.01.2017 (Einreichung bis 15.12.2016) und 23.03.2017 (Einreichung bis 23.02.2017).

FÖRDERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung im Energiebereich
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten, Geräte/Ausrüstung anteilig über die Projektdauer, Gemeinausgaben, sonst. Betriebsausgaben (Material, Lizenzen, Leasingausgaben, Spezialliteratur), Reisekosten
Förderung Durchführbarkeitsstudien: Kleine U. maximal 80 %; Mittlere U. maximal 75 %

Industrielle Forschung: max. 70 % (kl.U.) bzw. 60 % (m.U.)

Experimentelle Entwicklung: max. 45 % (k.U.) bzw. 35 % (m.U.)

Bagatellgrenze: 25.000 €

Förderquote Kleine Unternehmen: max. 80 %

Mittlere Unternehmen: max. 75 %

Große Unternehmen: max. 65 %

FÖRDERUNG SAARLAND

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten (tatsächlich gezahlte Bruttolöhne/ -gehälter); anteilige Kosten für Gebäude und Ausrüstung im Verhältnis projektbezogener Einsatz zur AfA; zusätzl. Gemeinkosten; Drittleistungen

Zuwendungshöchstbetrag für KMU liegt bei 250.000 €

Förderquote Bis zu 100 % (Grundlagenforschung) der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 €; Abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens
Bemerkungen Es wird unterschieden zwischen Industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Das Programm wiord derzeit überarbeitet. Die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur der Technologieförderung soll erhalten bleiben.

FÖRDERUNG SACHSEN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen
Zuwendungsfähige Kosten Personal, Aufträge/ Dienstleistungen, Betriebsmittel, Instrumente/Ausrüstungen, zusätzliche vorhabensbezogene Gemeinkosten (pauschal 25 %), 60 % der Kosten für Patentanmeldung
Förderquote Experimentelle Entwicklung: 20 %

Industrielle Forschung: 45 %

Diese Basisförderung kann sich durch Aufschläge auf max. 80 % erhöhen:

  • für mittlere U. +10 %, für kleine U. +20 %, für Verbundprojekte +15 % und für technologiepolitisch bedeutende Projekte +5 %
Bemerkungen Es wird auch eine Förderung für die Markteinführung angeboten (50 % bis maximal 100.000 €). Außerdem gibt es eine Technologietransferförderung mit

  • 50 % der Zuwendungsfähigen Kosten (ZFK) und eine Innovationsprämie mit
  • 50 % der ZFK. Diese kann maximal 20.000 € jährlich betragen und max. 2x pro Kalenderjahr ausgezahlt werden.

FÖRDERUNG THÜRINGEN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen (Spezialisierungsfelder Nachhaltige Energie und Ressourcen, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltige und intelligente Mobilität/Logistik, Industrielle Produktion und Systeme)
Zuwendungsfähige Kosten Personal, Aufträge/Dienstleistungen, Betriebsmittel, Instrumente/Ausrüstungen, zusätzliche Gemeinkosten
Förderquote Verbundvorhaben: max. 7.5 Mio. Euro

  • Kleine U.: industr. Forschung 80 %, exp. Entw. 60 %
  • Mittlere U.: industr. Forschung 75 %, exp. Entw. 50 %
  • Große U.: industr. Forschung 65 %, exp. Entw. 40 %

Einzelbetriebl. FuE-Projekte: max. 2.5 Mio. Euro

  • Kleine U.: industr. Forschung 70 %, exp. Entw. 45 %
  • Mittlere U.: industr. Forschung 60 %, exp. Entw. 35 %
Bemerkungen Die max. Förderquote bei Verbundprojekten beinhalten einen Verbundzuschlag von 15%. Dieser wird nur gewährt, wenn Ergebnisse des Projektes durch entspr. Maßnahmen (wie Konferenzen, Veröffentlichungen) weite Verbreitung finden.

FÖRDERUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen (mitfinanziert werden FuE-Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Anmeldung von Schutzrechten, Innovationsberatungsdienste, Prozessinnovation)
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten (Pauschalen je nach Qualifikationsstufen und maximal 143 Std./Monat), Aufträge/Dienstleistungen, Betriebsmittel, Instrumente/Ausrüstungen, zusätzliche Gemeinkosten
Förderquote Für FuE-Vorhaben grundsätzlich 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben;

  • für die Anmeldung von Schutzrechten bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 50.000 €;
  • für Durchführbarkeitsstudien bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 100.000 €;
  • für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 200.000 €
Bemerkungen Maximal 1.5 Mio. Euro für Einzelprojekte und max. 2 Mio. Euro für Verbundprojekte; am Vorhaben beteiligte GF werden in die höchstqualifizierte Stufe der Mitarbeiter eingeordnet

FÖRDERUNG NIEDERSACHSEN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung
Zuschuss Maximal 500.000 € bei Einzelprojekten und maximal 1.000.000 € bei Verbundprojekten
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten, Instrumente/Ausrüstung im Rahmen der Wertminderung über die Nutzungsdauer während des Projektes, Drittleistungen (z.B. Lizenzen, Beratungsdienstleistungen), sonst. Betriebsausgaben durch das Projekt bedingt (Reisekosten, Material usw.)

Für KMU außerdem: Kosten für Messen, Erlangung von Patenten, Ausgaben für Markteinführung durch Innovationsberatungsdienste

Förderquote Kleine Unternehmen: 45 %

Mittlere Unternehmen: 35 %

  • Zusätzliche 15 % bei Kooperationsprojekten
  • Höchstgrenze für KMU liegt bei 500.000 €
  • Forschungseinrichtungen 80 % oder 100 %, aber max. 300.000 €
Bemerkungen Personalausgaben müssen mind. 50 % aller förderfähigen Ausgaben betragen; Zuschuss bis maximal 500.000€

FÖRDERUNG RHEINLAND-PFALZ

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklung
Zuwendungsfähige Kosten Personalausgaben, Gemeinkosten, Materialkosten, Fremdleistungen
Förderquote Bei FuE-Aufträgen 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 12.500 €

Bei FuE-Vorhaben: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000 € je Einzelvorhaben

Bemerkungen Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

FÖRDERUNG SACHSEN-ANHALT

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen
Zuwendungsfähige Kosten Personal, Auftragsforschung, Instrumente/Ausrüstungen, zusätzliche Gemeinkosten, sonstige Betriebsausgaben
Förderquote Abhängig von der Unternehmensgröße sind Aufstockungen möglich:

  • Industrielle Forschung: grundsätzl. 50 %, max. 80 %
  • Experimentelle Entwicklung: grundsätzl. 25 %, max. 80 %
  • Maximal 400.000 € je Projekt und Zuwendungsempfänger
Bemerkungen Projektlaufzeit bis zu 3 Jahre. Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen oder Pilotanlagen ist nicht förderfähig.

FÖRDERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN

Technologiebereich Innovative Technologieentwicklungen
Zuwendungsfähige Kosten Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Kosten für Fremdleistungen, anteilig Instrumente/Ausrüstung, Patentkosten. Die Personalkosten sollen mind. 50 % der förderfähigen Kosten betragen.
Förderquote Für kleine Unternehmen max. 45 % der förderfähigen Kosten für experimentelle Entw. und max. 70 % für industrielle Forschung

Für mittlere Unternehmen analog max. 35 % bzw. bis zu 60 %

Bemerkungen Das gesamte Projektvolumen sollte > 150.000 € sein. Zweistufiges Antragsverfahren: Zunächst wird Vorschlag eingereicht, falls dieser als förderfähig beurteilt wird erfolgt die Antragstellung.

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