ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

ZIM - ZENTRALES INNOVATIONSPROGRAMM MITTELSTAND

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat das Ziel marktorientierte technologische Forschungs und Entwicklungsprojekte von mittelständischen Unternehmen in Deutschland zu fördern.
Mit dem Förderprogramm in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses soll die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig unterstützt werden. Unternehmen (KMU) und kooperierende Forschungseinrichtungen (nur in Verbindung mit Unternehmen) können im Rahmen des Förderprogramms Zuschüsse für innovative Forschungs und Entwicklungsprojekte erhalten. Kriterien für die Förderbarkeit des Projekts sind der Innovationsgehalt und das klare Abheben vom Stand der Technik, ein technisches Entwicklungsrisiko und vorhandener Marktbedarf. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

ZIM ist ein kontinuierlich laufendes Programm. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. Das ZIM bietet verschiedene Formen an. So sind ZIM Einzelprojekte möglich, bei denen einzelne Unternehmen Ihre FuE Projekte mit eigenem Personal realisieren. Des Weiteren die ZIM Kooperationsprojekte, bei denen gemeinsame Forschungs und Entwicklungsprojekte von zwei oder mehreren Unternehmen oder die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen gefördert werden. Bei ZIM Innovationsnetzwerken werden externe Netzwerkmanagementleistungen von innovativen Netzwerken mit mindestens sechs mittelständischen Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland gefördert. Bei Internationalen Innovationsnetzwerke bestehen diese aus mindestens vier KMU sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und Verbände als Partner fungieren.

ECKDATEN

ZIM

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) –  Anteilsfinanzierung
  • zuwendungsfähige Gesamtkosten bei Einzelprojekten 550 T€ für Unternehmen
  • zuwendungsfähige Gesamtkosten bei Kooperationsprojekten 450 T€ pro Teilprojekt für Unternehmen
  • 220T€ pro Teilprojekt für kooperierende Forschungseinrichtungen
  • Max. Fördersumme Kooperationsprojekt 2.3 Mio. €
  • innerhalb von 12 Monaten kann ein Unternehmen zwei Bewilligungen erhalten

KRITERIEN FÖRDERBARKEIT

ZIM

ART, UMFANG & HÖHE DER FÖRDERUNG

Unternehmensgröße Einzelprojekte Kooperationsprojekte Kooperationsprojekte
mit ausländischen Partnern
% max. Förd. % max. Förd. % max. Förd.
kleine Unternehmen in struktur-schwachen Regionen 1, 2 45 % 247,5 T€ 55 % 247,5 T€ 60 % 270,0 T€
kleine junge Unternehmen3 45 % 247,5 T€ 50 % 225,0 T€ 60 % 270,0 T€
kleine Unternehmen1 40 % 220,0 T€ 45 % 202,5 T€ 55 % 247,5 T€
mittlere Unternehmen4 35 % 192,5 T€ 40 % 180,0 T€ 50 % 225,0 T€
weitere mittelständische Unternehmen5 25 % 137,5 T€ 30 % 135,0 T€ 40 % 180,0 T€
weitere mittelständische Unternehmen6 30 % 135,0 T€ 40 % 180,0 T€

MARKTEINFÜHRUNG

INNOVATIONS-BERATUNGSDIENSTE

Beispiel 1

Beratung, Unterstützung, Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte, Anwendung von Normen und Vorschriften.

INNOVATIONSUNTERSTÜTZENDE DIENSTLEISTUNGEN

Beispiel 2

Bereitstellung von Büroflächen, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests, Zertifizierungen, Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung (De-minimis-relevant)

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